Marsch des Yorkischen Corps

Marsch des Yorkischen Corps

Den „Marsch Nr. 1 in F-Dur“ (WoO 18), auch als „Yorckscher Marsch“ oder „Marsch des Yorck’schen Korps „(Armeemarsch II, 103 (Armeemarsch II, 37) und Heeresmarsch II, 5) bekannt, komponierte Ludwig van Beethoven 1809 als „Marsch für die böhmische Landwehr“.

 

Ursprünglich dem Erzherzog Anton gewidmet, wurde er 1813 nach Johann David Ludwig Graf Yorck von Wartenburg benannt, der 1812 für Preußen die Konvention von Tauroggen unterzeichnet hatte. Dieser Akt gilt als Beginn der Befreiungskriege der deutschen Staaten gegen Napoleon. Da die preußischen Traditionen von jeher eine der wichtigen Traditionslinien der deutschen Streitkräfte bildeten, war und ist der Yorcksche Marsch einer der bedeutendsten Militärmärsche in Deutschland. So ist er beispielsweise der vorgeschriebene Einzugsmarsch für das Zeremoniell des Großen Zapfenstreichs und der Traditionsmarsch des Wachbataillons.

 

Der Yorcksche Marsch war der offizielle Parademarsch des 1. Garde-Regiments zu Fuß bei Marsch in Zügen und zudem auch der Ehrenmarsch der NVA der DDR. Er diente dort auch als Erkennungsmelodie des Deutschen Soldatensenders.

Marsch des Yorkischen Corps
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