Das „Abschiedslied des Schinderhannes“ basiert auf der Melodie des Volksliedes
"Ein Lämmlein trank von Frischem „.
Johannes Bückler, genannt Schinderhannes (* vermutlich Herbst 1779 in Miehlen oder Weidenbach im Taunus; † 21. November 1803 in Mainz) war ein deutscher Räuber, dem mindestens 211 Straftaten, zumeist Diebstähle, Erpressungen und Raubüberfälle, aber auch Raubmord und Mord, nachgewiesen werden konnten.
Die Gesamtzahl seiner Mittäter betrug 94.
Der Name Schinderhannes verweist auf die Tätigkeit des jungen Bückler, der bei zwei Abdeckern, die mancherorts auch Schinder genannt werden, als Lehrjunge gearbeitet und dort den Rufnamen erhalten hatte; so seine Aussage im späteren Ermittlungsverfahren 1802/03. Auch seine Vorfahren väterlicherseits waren seit Generationen Schinder gewesen.
Am 31. Mai 1802 wurde er im östlichen Hintertaunus zwischen Wolfenhausen und Haintchen vom kurtrierischen Hofgerichtsrat und Amtsverwalter zu Limburg a.d. Lahn, Herrn Fuchs, morgens bei Tagesanbruch mit einem Kommando von Niederselters aufgespürt.
Am 24. Oktober 1803 begann der Prozess, der bereits eine große Volksmenge anzog.
Bückler wurde aufgrund der gesetzlichen Regelung, die für bewaffnete Einbrüche die Todesstrafe vorsah, rechtskräftig zum Tode verurteilt. Das Urteil stand schon vor Beginn der Hauptverhandlung fest, da die Gerichtspersonen bereits im Oktober Freunde und Bekannte zu der Hinrichtung am 21. November 1803 eingeladen hatten.
Johann Bücklers Vater wurde zu 22 Jahren Kettenstrafe verurteilt, starb aber nach wenigen Wochen am 28. Dezember 1803.
Die Verurteilung von Bückler und 19 seiner Gefolgsleute zum Tod durch das Fallbeil wurde am 20. November 1803 verkündet. Wegen des großen Andrangs (etwa 30.000 Schaulustige) wurde die Guillotine nicht wie üblich im Bereich des Gautors, sondern außerhalb der Mauern direkt vor dem Neutor errichtet. Am 21. November 1803 fuhr man die Verurteilten in fünf offenen Wagen zum öffentlichen Richtplatz. Bückler wurde als erster auf das Schafott geführt. Sekunden später war die Hinrichtung vollzogen. 24 Minuten nach der ersten Hinrichtung war alles zu Ende.
Nachdem die abgetrennten Köpfe durch eine Vorrichtung in den unteren, abgedeckten Teil des Schafotts gefallen und erste Untersuchungen angestellt waren, wurden sie anschließend mit den Rümpfen in nahegelegene, eigens hierfür errichtete Baracken verbracht. Professoren der École Supérieure in Mainz (ehemalige Universität) und Wissenschaftler der Medizinischen Privatgesellschaft zu Mainz stellten u. a. Untersuchungen mit Elektrizität an, um zu testen, ob die geköpften Personen nicht doch noch Empfindungen zeigten.
Aufgrund dieser Untersuchungen ist der wahre Aufbewahrungsort von Bücklers Leichnam nicht mehr zu klären