„Auferstanden aus Ruinen“ ist ein Lied, dessen Text Johannes R. Becher und dessen Melodie Hanns Eisler 1949 verfasst haben. Der Auftrag an die Urheber ging vom Politbüro der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) sowie vom Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) aus. Er lief darauf hinaus, eine deutsche Nationalhymne zu schaffen. Faktisch diente das Lied als Nationalhymne der DDR. Von etwa 1972 bis Januar 1990 wurde das Lied offiziell nur mehr in einer instrumentalen Fassung gespielt, der Text wurde nicht mehr verwendet.
Die Musik der Nationalhymne komponierte Hanns Eisler innerhalb weniger Tage zwischen Ende Oktober und Anfang November 1949. Eisler wollte seiner Musik einen „wirklich humanistischen Ausdruck“ geben:
„Es kann nichts ‚Zackiges‘, nichts Militärisches in dieser bedeutungsvollen Melodie sein, sondern es muß ein sehr würdiger und sehr menschlicher Ton gefunden werden.“